Altarleuchter
In den Anfang des 16. Jahrhunderts datiert werden die beiden 33 cm hohen Altarleuchter aus Messing mit den jeweils drei als Tierpfoten ausgebildeten Füßen. Sie finden erstmals im Kircheninventar von 1690 Erwähnung: "2 meßingene leuchter auf dem altar". Genannt werden dort weiterhin: "Ein vergoldeter Kelch nebst einem silbernen rohrlein [eucharistisches Saugröhrchen] und paten [Hostienteller], so auch beyderseits überoldet, ... Ein meßingen Glöcklein, so im Pabstum bey der meße gebrauchet wird". Ein Kelch, ein kleines Pacem (Kußtafel) und eine Monstranz (Schaugefäß für eine geweihte Hostie) wurden bereits aber 1541 anlässlich der ersten Generalkirchenvisitation in Mark Brandenburg registriert: "Eyn monstrantz zu Kawelsdorff wigt drey marck vier lott".